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Zwei Holzfiguren stehen neben einem zerbrochenen Holzhaus.

Was tun, wenn die Immobilie im Fall einer Scheidung noch nicht abgezahlt ist?

Die Trennung ist eine schwierige Situation für alle Beteiligten, besonders wenn es um gemeinsam finanzierte Immobilien geht, die noch abgezahlt werden müssen. Dies kann zu Unsicherheit, finanziellen Schwierigkeiten und juristischen Komplikationen führen. Daher sind wohlüberlegte Entscheidungen wichtig, bei denen wir von Meilenstein Immobilien Ihnen zur Seite stehen. Erste Ratschläge erhalten Sie in diesem Beitrag.

So gestaltet sich die rechtliche Lage

Um zu entscheiden, wie mit der gemeinsamen Immobilie verfahren werden soll, müssen zunächst die Kreditverpflichtungen geklärt werden. Sind Sie und Ihr Ex-Partner gemeinsam Kreditnehmer, haften Sie auch beide für diesen Vertrag. Eine Scheidung oder der Auszug eines Partners ändert an diesen Verpflichtungen nichts. In manchen Fällen kann ein Gespräch mit der Bank dazu führen, dass der Kreditvertrag auf nur einen der Partner übertragen wird. In vielen Fällen steht dann der anderen Seite eine Ausgleichszahlung zu.

Wurde der Kreditvertrag von nur einem Partner unterschrieben, ist auch nur dieser für die Rückzahlung der Raten verantwortlich. Auch die Eintragung des anderen Partners im Grundbuch führt nicht zu einer Kreditverpflichtung. In dieser Situation bietet es sich an, dass die finanzierende Partei weiter in der Immobilie wohnen bleibt oder alternativ über eine Vermietung nachdenkt. Möchte der andere Partner im Haus oder der Wohnung bleiben, ist eine Ausgleichszahlung in Form von Miete oder anderen Unterhaltszahlungen oft sinnvoll.

Die genauen Details hinsichtlich der Kreditverpflichtungen sollten gemeinsam mit der Bank und in manchen Fällen mit einem neutralen Mediator geklärt werden. Bei Meilenstein Immobilien sind wir mit der diskreten und empathischen Begleitung bei Vermögensteilungen vertraut und stellen gerne passende Kontakte her. Denn nur wenn die rechtliche und finanzielle Situation geklärt ist, lassen sich die nächsten Schritte planen.

Anschließende Lösungen

Meist fällt die Entscheidung zwischen zwei Optionen: Entweder die Immobilie wird verkauft und der Erlös wird unter den Ex-Partnern aufgeteilt oder einer der Partner übernimmt die Immobilie und löst den anderen aus. Der Verkauf der Immobilie kann im Einzelfall die schnellste und einfachste Lösung sein, da beide Partner den Erlös erhalten und unabhängig voneinander einen neuen Lebensabschnitt starten können. Wenn jedoch einer der Partner die Immobilie behalten möchte, können Differenzen entstehen. In diesem Fall muss der andere Partner ausbezahlt werden. Um dies zu ermöglichen, muss der Wert der Immobilie geschätzt und die Hypothekenverpflichtungen berechnet werden. Anschließend muss geklärt werden, wie der ausbezahlte Partner seine Hypothekenverpflichtungen decken wird – sofern solche bestehen. Eine gemeinsame Vermietung ist grundsätzlich auch denkbar, wird aber nur von wenigen Paaren gewünscht.

Welche Optionen sich konkret für Sie und Ihre Immobilie in Meerbusch oder Düsseldorf anbieten, klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

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